
„Check-up 35“: Bis 30. September bleibt bisherige Frist bestehen
Der Gesetzgeber hatte auf Betreiben der Krankenkassen das Intervall zwischen den Gesundheitsuntersuchungen „Check-Up 35“ von zwei auf drei Jahre verlängert. Die Umsetzung war sehr kurzfristig angekündigt worden nur wenige Tagen lagen zwischen dem Beschluss und der Umsetzungsfrist. Das hat in vielen Praxen Ärger gemacht, weil bestehende Termine von Patientinnen und Patienten, die die Vorsorge zuletzt
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